Eigen- und Fremdüberwachung

Eigenüberwachung

Bei der Eigenüberwachung sind Anforderungen und Voraussetzungen durch den geprüften Gütesicherungsbeauftragten nach den Güte- und Prüfbestimmungen der RAL GZ 615 zu überprüfen und deren Einhaltung schriftlich zu dokumentieren.

Fremdüberwachung

Bei der Fremdüberwachung wird ein neutraler Gutachter beauftragt, alle Anforderungen aus der RAL GZ 615, die für Herstellung/Handel von gütegesicherten Kennzeichenschilderrohlinge und fertige Kennzeichenschilder vorgeschrieben sind, zu überprüfen und zu dokumentieren.